Berufsrecht & Verantwortung / Kanzlei-Wissen

Bewertungen betreuen, ohne Vertrauliches offenzulegen

Ein organisatorischer Rahmen für Kanzleien. Die konkrete rechtliche Bewertung gehört in die Prüfung Ihres Einzelfalls.

Redaktion Weber MediaCa. 2 Minuten Lesezeit

Eine Bewertung ist eine öffentliche Aussage

Rezensionen können Interessenten bei der Orientierung helfen. Für Kanzleien ist zugleich wichtig, dass weder die Bitte um eine Bewertung noch eine öffentliche Antwort vertrauliche Informationen offenlegt.

Verwenden Sie keine erfundenen Erfahrungen oder gekauften Bewertungen. Google untersagt unter anderem Anreize für Rezensionen und das gezielte Einholen ausschließlich positiver Bewertungen. Berufsrecht und Datenschutz sind daneben gesondert zu berücksichtigen.

Vor einer Antwort kurz innehalten

Auch wenn eine Bewertung unzutreffend erscheint, sollten Sachverhalte aus einem möglichen Mandat nicht öffentlich ausgebreitet werden. Eine Verteidigung im Kommentarbereich kann zusätzliche vertrauliche Angaben offenlegen.

Legen Sie intern fest, wer Bewertungen prüft. Bei Zweifeln sollte eine Antwort vor Veröffentlichung rechtlich beurteilt werden. Mögliche Meldungen an eine Plattform und die dafür benötigten Informationen sollten ebenfalls gezielt geprüft werden.

Eine Freigaberoutine einrichten

Benennen Sie eine zuständige Person und eine Vertretung. Sammeln Sie Bewertungen intern, ohne sie unnötig weiterzugeben, und dokumentieren Sie Entscheidungen über öffentliche Antworten.

  • Enthält der Entwurf Informationen zu einem konkreten Mandat?
  • Bestätigt er unbeabsichtigt eine vertrauliche Beziehung?
  • Sind Ton und Tatsachenbehauptungen angemessen geprüft?
  • Muss die Sache außerhalb der Öffentlichkeit geklärt werden?

Den rechtlichen Rahmen individuell prüfen

§ 203 StGB schützt bestimmte fremde Geheimnisse. Welche weitere Pflicht im konkreten Fall greift, hängt unter anderem von Berufsgruppe, Sachverhalt und beabsichtigter Veröffentlichung ab.

Dieser Beitrag beschreibt eine organisatorische Vorsichtsmaßnahme und ersetzt keine rechtliche Beratung. Für eine eigene Bewertungsstrategie sollten Plattformregeln, Berufsrecht und Datenschutz zusammen geprüft werden.

Quellen & weiterführende Informationen

Primärquellen für die technischen und rechtlichen Grundlagen. Umsetzungsempfehlungen sind unsere redaktionelle Einordnung.

Google Maps: Unzulässige und eingeschränkt zulässige Inhalte ↗Gesetze im Internet: § 203 StGB ↗

Herausgegeben von Weber Media Consulting GmbH. Für Rückfragen zu diesem Beitrag: Lucas Weber.

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