Berufsrecht & Verantwortung / Kanzlei-Wissen

Anwaltswerbung: Inhalte vor der Veröffentlichung prüfen

Ein redaktioneller Prüfablauf für Ihre Website und Kampagnen – keine rechtliche Freigabe einzelner Werbeaussagen.

Redaktion Weber MediaCa. 2 Minuten Lesezeit

Den gesetzlichen Rahmen als Ausgangspunkt nehmen

§ 43b BRAO beschreibt die Voraussetzungen anwaltlicher Werbung. Zusätzlich sind die einschlägigen berufsrechtlichen Regeln und weitere Vorschriften zu berücksichtigen. Eine pauschale Aussage, jede digitale Werbung sei erlaubt oder unzulässig, hilft bei der Gestaltung einer konkreten Seite nicht weiter.

Die Website sollte Tätigkeiten, Qualifikationen und Zusammenarbeit nachvollziehbar beschreiben. Welche Aussage im Einzelfall zulässig ist, muss anhand ihres Inhalts, Zusammenhangs und Adressaten beurteilt werden.

Fachliche Aussagen nachvollziehbar machen

Dokumentieren Sie, worauf Angaben zu Qualifikation, Schwerpunkten und Erfahrung beruhen. Die Bezeichnung einer Spezialisierung und geschützte Berufs- oder Fachanwaltsbezeichnungen sollten nicht beiläufig aus einer Marketingformulierung entstehen.

Fallbeispiele und Referenzen benötigen eine gesonderte Prüfung, insbesondere hinsichtlich Vertraulichkeit, Einwilligungen und der Darstellung von Ergebnissen. Verwenden Sie keine erfundenen Mandate oder pauschalen Erfolgsaussichten.

Die gesamte Kontaktstrecke betrachten

Die Prüfung endet nicht mit der Website. Anzeigen, Landingpages, Formulare und E-Mails müssen zusammen betrachtet werden. Ein unproblematischer Informationstext macht eine konkrete Direktansprache nicht automatisch zulässig.

  • Welche konkrete Leistung wird beschrieben?
  • Sind Qualifikationen und Tatsachen belegbar?
  • Werden Ergebniszusagen oder Vergleiche verwendet?
  • Sind Vertraulichkeit und Persönlichkeitsrechte berücksichtigt?
  • Wer gibt die finale Fassung frei?

Freigaben in den Ablauf einbauen

Marketing kann Entwürfe vorbereiten und offene Fragen sichtbar machen. Die fachliche Prüfung erfolgt durch Ihre Kanzlei; rechtliche Zweifelsfragen sollten vor Veröffentlichung mit einer zuständigen Beratung geklärt werden.

Bewahren Sie freigegebene Fassungen und deren Datum auf. Wenn Leistungen, Qualifikationen oder Ansprechpartner wechseln, sollte auch der öffentliche Auftritt aktualisiert werden.

Quellen & weiterführende Informationen

Primärquellen für die technischen und rechtlichen Grundlagen. Umsetzungsempfehlungen sind unsere redaktionelle Einordnung.

Gesetze im Internet: § 43b BRAO ↗BRAK: Berufsrecht ↗

Herausgegeben von Weber Media Consulting GmbH. Für Rückfragen zu diesem Beitrag: Lucas Weber.

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