Die kurze Antwort
Rechtsanwälte gewinnen online neue Mandate dort, wo Rechtsuchende ihr Problem eingeben: mit einer eigenen Seite je Rechtsgebiet, einem vollständigen Google-Unternehmensprofil und einem Anfrageweg, der in wenigen Schritten zu einem Ersttermin führt. Empfehlungen bleiben wichtig; die Website ist der Ort, an dem empfohlene Mandanten die Kanzlei prüfen.
Rechtsuchende suchen selten nach dem Wort Kanzlei. Sie suchen nach ihrer Situation, etwa nach einer erhaltenen Kündigung, einem Bußgeldbescheid oder den Kosten einer Scheidung. Wer diese Fragen auf der eigenen Website verständlich beantwortet, wird gefunden, bevor die Entscheidung für eine Kanzlei fällt.
Was das Berufsrecht seit Dezember 2025 zulässt
§ 43b BRAO erlaubt Werbung, soweit sie über die berufliche Tätigkeit in Form und Inhalt sachlich unterrichtet und nicht auf die Erteilung eines Auftrags im Einzelfall gerichtet ist. Die Berufsordnung wurde durch Beschluss der Satzungsversammlung vom 26. Mai 2025 geändert; in der Fassung vom 1. Dezember 2025 lautet § 6 Abs. 1 BORA: Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte dürfen nicht unsachlich oder unlauter und insbesondere nicht irreführend werben. In diesen Grenzen ist auch die Werbung um ein einzelnes Mandat zulässig.
Zwei weitere Regeln betreffen das Marketing unmittelbar. Werbung mit Mandaten oder Mandanten ist nach § 6 Abs. 2 BORA nur mit ausdrücklicher Einwilligung zulässig, auch wenn die Verschwiegenheitspflicht nicht mehr greift. Und nach § 6 Abs. 3 BORA dürfen Anwälte nicht daran mitwirken, dass Dritte für sie Werbung betreiben, die ihnen selbst verboten ist. Wie das Verhältnis von Gesetz und Berufsordnung im Einzelfall zu bewerten ist, klären Sie im Zweifel mit Ihrer Rechtsanwaltskammer.
Je Rechtsgebiet eine eigene Seite
Eine Seite „Unsere Rechtsgebiete“ mit zehn Stichworten beantwortet keine Frage. Wirksamer ist eine eigene Seite je Rechtsgebiet, die beschreibt, für wen die Kanzlei dort tätig ist, welche typischen Situationen sie begleitet, wie die Erstberatung abläuft und welche Unterlagen zum ersten Termin hilfreich sind.
Der Fachanwaltstitel allein unterscheidet dabei weniger, als viele annehmen: Zum 1. Januar 2026 waren laut Bundesrechtsanwaltskammer 28,31 % der zugelassenen Rechtsanwälte auch Fachanwälte, insgesamt 47.436. Teilbereiche der Tätigkeit dürfen Sie nach § 7 Abs. 1 BORA benennen, wenn Sie entsprechende Kenntnisse nachweisen können. Konkrete Schwerpunkte machen die Kanzlei für Rechtsuchende und Suchmaschinen eindeutiger.
- Für wen: Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Unternehmen, Privatpersonen
- Typische Anlässe in der Sprache der Mandanten
- Ablauf und Dauer der Erstberatung
- Benötigte Unterlagen und Erreichbarkeit
- Ansprechpartner mit Qualifikation
Google-Unternehmensprofil und Bewertungen
Für Suchen mit Ortsbezug zeigt Google häufig Kartenergebnisse mit Unternehmensprofilen. Google nennt dafür drei Faktoren: Relevanz, Entfernung und Bekanntheit. Ein vollständiges Profil mit zutreffender Kategorie, Leistungen und Öffnungszeiten verbessert die Zuordnung; mehr Bewertungen und positive Bewertungen können laut Google die lokale Platzierung unterstützen.
Bei Antworten auf Bewertungen gilt die Verschwiegenheitspflicht nach § 43a Abs. 2 BRAO. Bedanken Sie sich, ohne zu bestätigen, dass ein Mandat bestand, und ohne Einzelheiten zu nennen.
Anzeigen und Anfragewege
Suchanzeigen eignen sich für Rechtsgebiete mit akutem Beratungsbedarf, etwa Arbeitsrecht nach einer Kündigung oder Verkehrsrecht nach einem Unfall. Sie führen am besten auf die passende Rechtsgebietsseite, nicht auf die Startseite.
Das Anfrageformular sollte wenige Pflichtfelder haben. Sinnvoll ist, zunächst nur Name, Kontaktweg, Rechtsgebiet und Gegenseite abzufragen, damit vor der Schilderung des Sachverhalts eine Kollisionsprüfung möglich ist. Werbe-E-Mails an Personen ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung sind nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG eine unzumutbare Belästigung.
Auch in KI-Antworten genannt werden
Rechtsuchende können ihre Frage heute auch ChatGPT, Gemini oder den KI-Übersichten der Google-Suche stellen. Diese Systeme greifen auf öffentlich verfügbare Inhalte zurück. Eine Kanzlei, deren Website Fragen je Rechtsgebiet klar beantwortet und deren Angaben in Verzeichnissen und im Google-Profil übereinstimmen, liefert dafür die nötige Grundlage. Eine Nennung lässt sich nicht garantieren, aber sie wird ohne diese Grundlage unwahrscheinlich.
Quellen & weiterführende Informationen
Primärquellen für die technischen und rechtlichen Grundlagen. Umsetzungsempfehlungen sind unsere redaktionelle Einordnung.
Gesetze im Internet: § 43b BRAO ↗BRAK: Berufsordnung (BORA), Stand 01.12.2025 ↗Gesetze im Internet: § 43a BRAO ↗BRAK: Zahlen und Statistiken ↗Google: Tipps zur Verbesserung des lokalen Rankings ↗Gesetze im Internet: § 7 UWG ↗Herausgegeben von Weber Media Consulting GmbH. Für Rückfragen zu diesem Beitrag: Lucas Weber.
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