SEO für Anwälte / für Kanzleien
SEO für Anwälte und Rechtsanwaltskanzleien.
SEO für Anwälte bedeutet, die Website einer Rechtsanwaltskanzlei so aufzubauen, dass Rechtsuchende sie bei Google finden, wenn sie nach ihrem Anliegen, einem Rechtsgebiet oder einem Anwalt in ihrer Nähe suchen. Wir verbinden dafür Rechtsgebietsseiten, ein gepflegtes Google-Unternehmensprofil und eine saubere technische Grundlage. Platzierungen sagen wir nicht zu; wir arbeiten an den Voraussetzungen, die sich prüfen lassen.
Ihr Vorhaben besprechen
Zum Entwurf
Mit KI visualisierte Gestaltungsidee. Name, Personen und Kanzleiauftritt sind fiktiv. Ihren eigenen Entwurf entwickeln wir auf Basis Ihrer Kanzlei.
01 / SEO für Anwälte
Rechtsuchende suchen nach ihrem Problem, nicht nach einer Kanzlei.
Wer eine Kündigung erhalten hat, sucht selten nach dem Wort Kanzlei. Gesucht werden Situationen, Fristen und Kosten, oft verbunden mit einem Ort. Daneben gibt es die direkte Suche nach einem Anwalt für ein Rechtsgebiet in einer bestimmten Stadt. Beide Suchen verdienen eine passende Seite, aber nicht dieselbe.
Wir ordnen Suchanfragen deshalb nach ihrer Absicht: Information, Auswahl einer Kanzlei, akuter Beratungsbedarf. Welche davon Ihre Kanzlei bedienen möchte, entscheiden Sie anhand Ihrer Mandatsstruktur und Kapazität. Wie sich daraus Mandate entwickeln, beschreibt der Ratgeber Mandantengewinnung für Rechtsanwälte.
02 / SEO für Anwälte
Je Rechtsgebiet eine eigene Seite.
Eine Übersicht mit zehn Rechtsgebieten beantwortet keine Frage. Eine eigene Seite je Rechtsgebiet beschreibt, für wen die Kanzlei dort tätig ist, welche typischen Situationen sie begleitet, wer zuständig ist und wie die Erstberatung abläuft. Google empfiehlt im Leitfaden zur Suchmaschinenoptimierung, Inhalte für Menschen zu schreiben und eine Website logisch zu gliedern.
Schwerpunkte nennen wir nur, wenn sie belegbar sind. Teilbereiche der Berufstätigkeit dürfen nach § 7 Abs. 1 BORA benannt werden, wenn entsprechende Kenntnisse nachgewiesen werden können; eine Fachanwaltsbezeichnung setzt die Verleihung durch die Kammer voraus.
- Für wen: Privatpersonen, Arbeitnehmer, Unternehmen
- Typische Anlässe in der Sprache der Mandanten
- Zuständige Anwältin oder zuständiger Anwalt mit Qualifikation
- Ablauf der Erstberatung und hilfreiche Unterlagen
03 / SEO für Anwälte
Lokale Suche: Google-Unternehmensprofil und Standort.
Bei Suchen mit Ortsbezug zeigt Google häufig Kartenergebnisse. Google nennt dafür Relevanz, Entfernung und Bekanntheit als Faktoren. Ein vollständiges Profil mit zutreffender Kategorie und aktuellen Öffnungszeiten ist die Grundlage; die Entfernung zum Suchenden lässt sich nicht beeinflussen.
Die Richtlinien für Unternehmensprofile verlangen den tatsächlichen Namen ohne zusätzliche Suchbegriffe und einen realen Standort; für virtuelle Büros ist kein Profil vorgesehen. Unabhängig tätige Anwältinnen und Anwälte können unter Bedingungen ein eigenes Profil führen. Viele fast gleiche Seiten für Orte ohne Kanzleisitz bewertet Google in seinen Spamrichtlinien als Brückenseiten.
04 / SEO für Anwälte
Bewertungen und Verschwiegenheit.
Google erlaubt, um Bewertungen zu bitten, die einer echten Erfahrung entsprechen. Nicht zulässig sind Anreize für eine Bewertung und das gezielte Bitten nur um positive Bewertungen.
Bei Antworten gilt die Verschwiegenheitspflicht nach § 43a Abs. 2 BRAO: bedanken, ohne ein Mandat zu bestätigen oder Einzelheiten zu nennen. Einen Ablauf für Antworten beschreibt der Ratgeber Google-Bewertungen rechtssicher beantworten.
05 / SEO für Anwälte
Inhalte im Rahmen von § 43b BRAO und § 6 BORA.
Leistungsseiten, die über die Kanzlei informieren und Mandate anbahnen sollen, sind Werbung im berufsrechtlichen Sinn. § 43b BRAO erlaubt Werbung, soweit sie über die berufliche Tätigkeit in Form und Inhalt sachlich unterrichtet und nicht auf die Erteilung eines Auftrags im Einzelfall gerichtet ist. § 6 Abs. 1 BORA in der seit 1. Dezember 2025 geltenden Fassung untersagt unsachliche, unlautere und irreführende Werbung und lässt in diesen Grenzen auch die Werbung um ein einzelnes Mandat zu.
Für die Website heißt das: Tatsachen statt Superlative, keine Erfolgsaussichten, Mandate und Mandanten nur mit ausdrücklicher Einwilligung nennen (§ 6 Abs. 2 BORA). Weil Anwälte nach § 6 Abs. 3 BORA nicht daran mitwirken dürfen, dass Dritte für sie unzulässig werben, gibt eine Berufsträgerin oder ein Berufsträger jeden Text vor der Veröffentlichung frei. Mehr dazu im Ratgeber Anwaltswerbung: § 6 BORA in der Praxis.
06 / SEO für Anwälte
Technik, die Inhalte zugänglich macht.
Wir prüfen Indexierung, Seitentitel, interne Verlinkung, Ladeverhalten und mobile Bedienung. Strukturierte Daten beschreiben Kanzlei, Personen und Standort eindeutig, sofern sie den sichtbaren Inhalten entsprechen. Bei einem Relaunch sichern Weiterleitungen bestehende Einstiege, siehe Kanzlei-Website-Relaunch.
Dieselbe Grundlage hilft bei KI-Suchen: Systeme wie ChatGPT oder die KI-Übersichten der Google-Suche greifen auf öffentlich zugängliche Inhalte zurück. Wie sich das beobachten lässt und wo die Grenzen liegen, beschreibt der Ratgeber GEO für Kanzleien.
- Technische Bestandsaufnahme und Indexierung
- Rechtsgebietsseiten mit fachlicher Freigabe
- Google-Unternehmensprofil und übereinstimmende Kanzleidaten
- Auswertung über die Search Console und Rückmeldungen aus Erstgesprächen
Vor der Zusammenarbeit
Was Sie noch wissen möchten.
Was kostet SEO für eine Anwaltskanzlei?
Der Aufwand hängt von Ausgangslage, Zahl der Rechtsgebiete und Standorte sowie vom Wettbewerb ab. Nach einem Erstgespräch erhalten Sie ein schriftliches Angebot. Wie Sie ein Marketingbudget planen und Angebote vergleichen, beschreibt der Ratgeber Kanzlei-Marketing: Kosten und Budget.
Wie lange dauert es, bis SEO für Anwälte wirkt?
Crawling, Indexierung und Rankings liegen bei Google. Der Verlauf hängt unter anderem von Ausgangslage, Wettbewerb im Rechtsgebiet und Umfang der Änderungen ab. Wir vereinbaren Arbeitsschritte und Auswertungszeitpunkte, aber kein Datum für eine bestimmte Position.
Garantieren Sie eine Platzierung auf der ersten Seite?
Nein. Über Rankings entscheidet Google. Wir verbessern Inhalte, Technik und lokale Angaben und dokumentieren die Entwicklung nachvollziehbar, etwa über die Search Console.
Brauchen wir für jeden Ort eine eigene Seite?
Nur für tatsächliche Standorte oder eigenständige Angebote. Viele fast gleiche Stadtseiten kann Google als Brückenseiten werten. Für Orte, in denen Sie lediglich beraten, genügen klare Angaben auf der Rechtsgebietsseite.
Weiterführende Grundlagen
Gesetze im Internet: § 43b BRAO ↗Bundesrechtsanwaltskammer: Berufsordnung (BORA), Stand 1. Dezember 2025 ↗Gesetze im Internet: § 43a BRAO ↗Gesetze im Internet: § 43c BRAO ↗Google Search Central: Leitfaden zur Suchmaschinenoptimierung ↗Google: Ranking in lokalen Suchergebnissen ↗Google: Richtlinien für die Darstellung Ihres Unternehmens ↗Google Search Central: Spamrichtlinien ↗Google Maps: Verbotene und eingeschränkte Inhalte (Rezensionen) ↗Zur Vorbereitung